Das Bundesfinanzministerium (BMF) verbessert Rechte für Fondssparer. Die Verbesserungen sollen am 1. Juli 2011 in Kraft treten. So wird die Anlegerinformation umfassend ausgebaut: Ein zweiseitiges Informationsblatt wird eingeführt, Anleger werden bei Fondsverschmelzungen besser aufgeklärt und bei Kostenerhöhungen rechtzeitig informiert, so dass intransparente Gebührenerhöhungen erschwert werden. Ferner werden Schlichtungsstellen für Verbraucher bei Beschwerden eingerichtet.

KID soll alles übersichtlicher machen

Durch die zweiseitigen, europaweit vereinheitlichten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (sog. „key information document, KID“) werden in übersichtlicher und verständlicher Form Anlageziele, Kosten und Wertentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds dargestellt und damit die Vergleichbarkeit verbessert. Ebenfalls ab Anfang Juli 2011 müssen der Vertrieb von Finanzinstrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihren Kunden „Produktinformationsblätter“ und bei Verkauf von Investmentfonds die „wesentlichen Anlegerinformationen“ zur Verfügung zu stellen.

Informationspflichten bei Fondsverschmelzungen

Bei Fondsverschmelzungen werden Anleger zukünftig deutlich umfassender als bisher über die Hintergründe und Auswirkungen auf ihre Anlage informiert. Verhindert werden zukünftig auch intransparente Kostenerhöhungen, bei denen eine Information lediglich im Bundesanzeiger erfolgt. Denn Fondsgesellschaften müssen ihre Anleger bei Gebührenanpassungen und wesentlichen Änderungen der Anlagepolitik oder von Anlegerrechten unmittelbar durch eine E-Mail oder ein direktes Anschreiben informieren. Neu ist auch die nunmehr in den Jahresberichten enthaltene Verpflichtung zur Offenlegung der sogenannten Transaktionskosten, die bei der Fondsverwaltung entstehen.

Neues Schlichtungswesen

Ein neues Schlichtungswesen soll Verbrauchern eine leicht zugängliche, kostengünstige und vergleichsweise schnelle Möglichkeit zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte zu eröffnen.

BaFin erhält mehr Befugnisse

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in ihren Befugnissen gestärkt: So müssen zukünftig Änderungen der Kostenstruktur von der BaFin im Vorhinein genehmigt werden. Dadurch werden auch in jüngster Zeit beobachtete Fehlentwicklungen im Bereich der sog. „Performance fees“ stärker in den Fokus der Aufsicht rücken. Entscheidend ist, dass der Anleger bei den Kosten fair behandelt wird und keine einseitige Benachteiligung erfährt.

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