Stärkere Rechte für Bankkunden – So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) anlässlich einer Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SFB) zu einer Klausel in den Geschäftsbedingungen der Sparkassen. Diese räumte ihnen das Recht ein, Preise und Zinsen zu ihren Gunsten zu ändern. Die Richter des BGH haben die Klausel der Sparkassen nun für ungültig erklärt.

Einseitiges Preisänderungsrecht benachteiligt die Kunden

Die umstrittene Klausel war in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen verankert. Die Institute hatten sich darin das Recht eingeräumt, ihre Gebühren im Geschäft mit Privat- und Geschäftskunden je nach Marktsituation  anzupassen und an den Kunden weiter zu geben. Der BGH bemängelt in der Klausel nicht nur die unangemessene Benachteiligung für Kunden der Sparkasse, sondern auch die intransparente Gebührenfestsetzung. Aufgrund einer Klage der SFB hat der BGH nun entschieden, dass Kreditinstitute ihre Gebühren nicht beliebig heraufsetzen dürfen und die Klausel gekippt.

Rechte ohne Pflichten für die Sparkassen

Ebenfalls Kritikpunkt des BGH ist die einseitige Begünstigung der Banken durch die Klausel. So steht dem Recht für die Sparkassen, Preise und Zinsen zu ihren Gunsten anzuheben nicht die Pflicht gegenüber, diese bei sinkenden Kosten entsprechend herabzusetzen. Dadurch hätten sie letztlich die Möglichkeit, Preisanhebungen zur bloßen Steigerung ihres Gewinns einzusetzen.

Kaum Rückzahlungsansprüche von Kunden zu erwarten

Obwohl der BGH die Klausel in den Geschäftsbedingungen der Sparkassen für unwirksam erklärt hat, rechnet der Deutsche Sparkassen- und Giroverband mit nur wenigen Rückzahlungsansprüchen seitens der Kunden. So kam die Klausel einer Sprecherin des Verbandes zufolge nur selten zum Einsatz, da sie nur dann greife, wenn nichts anderes vereinbart ist. In der Praxis gelten allerdings häufig besondere Vorschriften wie etwas bei Verbraucherkrediten (z.B. Ratenkredit).
In den kommenden Wochen ist mit der Urteilsbegründung durch den BGH zu rechnen. Diese wird letztlich Aufschluss über die genauen Rückforderungsansprüche der Kunden liefern.