Im Falle einer sportlichen Auseinandersetzung wäre es vielleicht die Formulierung „überraschend deutlich“, die das Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVG) gut beschreiben würde.
Überraschend deutlich ist Berlin mit seiner Klage auf Finanznothilfe durch den Bund gescheitert. Das Gericht fällte seine Entscheidung einstimmig und machte in der Urteilsbegründung deutlich, was eigentlich jeder Schuldner durch seinen Geldgeber zu hören bekommen würde, wenn er sich in eine solch desolate Lage gebracht hätte.
Berlin gebe – auch im Vergleich mit anderen Stadtstaaten – deutlich zu viel Geld aus. Einsparpotentiale bleiben weitgehend ungenutzt. Der landeseigene Wohnungsbestand, dessen Veräußerung für eine deutliche Verbesserung der Haushaltslage sorgen könnte, befindet sich nach wie vor außerhalb jeglicher Diskussion.
Kurzum, der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht hält dem Land Berlin eine gehörige Standpauke und entscheidet im Sinne des gesunden Menschenverstands, der sich in diesem Fall tatsächlich auch mit der aktuellen Gesetzeslage zu decken scheint: Gegen ein Finanzspritze aus der bundesdeutschen Kasse.
Das ist mal eine politische Entscheidung, die der Bürger versteht: Wer das Dilemma angerichtet hat, der muss sich auch um die Folgen kümmern.
Da kann man als CDU direkt froh sein nicht in die Verlegenheit geraten zu sein bei der kürzlich abgehaltenen Wahl der rot & roten Zusammenarbeit in der Hauptstadt ein Ende bereitet zu haben.
Bleibt zu hoffen, dass die Worte von Gerichts-Vizepräsidenten Winfried Hassemer Gehör (suchen & finden Sie „Lösungskonzepte zur Vorbeugung von Haushaltskrisen und deren Bewältigung“) finden und die Verantwortlichen endlich damit beginnen Ihre Arbeit zu machen statt neue Geldquellen bei anderen zu suchen – es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Metropole wie Berlin es nicht schaffen sollte Probleme auch ohne Hilfe der provinzielleren Regionen im Süden des Landes zu lösen.