Für eine Geldanlage noch in 2007 kommt das Rürup-Fondsprodukt der DekaBank ein bisschen zu spät. Für den Start in das fast noch unbesetzte Feld der Rürup Fondssparplan Angebote allerdings sehr zeitig. Erst seit diesem Jahr ist es für Freiberufler und Selbständige, die keine Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge durch eine Riester Rente besitzen, möglich ohne umständliche Günstiger-Prüfung des Finanzamts bis zu 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro) in die private Altersvorsorge einzulegen und dies als Vorsorgekosten auch steuerlich geltend zu machen.
Dadurch gewinnen Rürup-Renten wie die Basis-Rente, welche von Herrn Rürup erdacht wurde genannt wird, deutlich an Attraktivität für Selbständige und Freiberufler was zu einer steigenden Nachfrage nach solchen Angeboten im Jahr 2008 führen sollte. Bislang waren neben diversen Versicherungskonzepten die z. T. auf Investmentfondslösungen basieren aber keine reinen Fondsprodukte in diesem Segment verfügbar, auch wenn die DWS bereits seit Monaten an einem solchen Konzept bastelt, dieses aber aufgrund noch zu klärender gesetzlicher Rahmenbedingungen noch nicht finalisiert hat.
Dass ausgerechnet die auf diesem Feld bislang zurückhaltende Sparkassen Fondsgesellschaft Deka mit einem Rürup Fondssparplan in den Markt eintritt kommt überraschend. Als klassischer Privatkunden Dienstleister war dieser Schritt nicht unbedingt zu erwarten.
Deka-BasisRente bietet zwei Varianten Deka-Zielfonds und Deka-ZielGarant
Beide Angebote unterscheiden sich hinsichtlich der Risikobereitschaft der Anleger. Während Deka-Zielfonds eher wachstumsorientiert ist, ist Deka-ZielGarant klar auf einem Garantiefonds Konzept aufgebaut, was Risiken wie auch Chancen mindert. Der Beginn der Rentenzahlung ist in jedem Fall flexibel zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr auswählbar, die Rentenzahlungen erfolgen dann durch ein Versicherungsunternehmen der Sparkassen Finanzgruppe. Gut zu wissen – im Todesfall des Versicherungsnehmers ist der Vertrag auf den Ehepartner übertragbar.
Interessant für Anleger in Zeiten der kommenden Abgeltungssteuer – die bis zum Rentenbeginn erzielten Erträge und Kursgewinne sind einkommens- und zinsabschlagssteuerfrei. Die Versteuerung erfolgt dann in der Auszahlungsphase analog der gesetzlichen Rentenversicherung.