Kreditinstitute können künftig „Bad Banks“ gründen und ihre toxischen Wertpapiere an diese übertragen. Dies billigt ein von der Bundesregierung beschlossenes Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung. So sollen die Banken von den hohen Beständen risikobehafteter Wertpapiere entlastet werden, die ihre Bilanzen herunter ziehen. Anstatt hoher Abschreibungen hätten die Banken dann wieder Geld für die Kreditvergabe an Kunden.

Gesamtwirtschaftliches Interesse im Vordergrund

Um zu vermeiden, dass durch hohe Abschreibungen der risikobehafteten Wertpapiere das Geld für die Kreditvergabe an Kunden fehlt, setzt die Bundesregierung auf dezentrale „Bad Banks“. So soll im Interesse der Gesamtwirtschaft sicher gestellt werde, dass gerade in Zeiten der cdie Unternehmen mit genügend Krediten versorgt werden können.

Faule Wertpapiere werden an „Bad Bank“ ausgelagert

Kurzfristig soll das neue Gesetz den Banken helfen, faule Wertpapiere aus ihren Büchern zu beseitigen. Die Bank kann eine Zweckgesellschaft – eine „Bad Bank“ – gründen, an die sie ihre toxischen Wertpapiere auslagert. Im Gegenzug erhält sie eine Schuldverschreibung von der „Bad Bank“, die über den Bankenrettungsfonds SoFFin garantiert ist. Der Vorteil für die Bank: Tausch eines riskanten gegen ein risikoloses Wertpapier, das die Bank nicht mit Eigenkapital hinterlegen muss, sondern vielmehr als Kredit vergeben kann.

Keine Leistung ohne Gegenleistung

Umsonst ist die Garantie des Bundes jedoch nicht. Das auslagernde Kreditinstitut muss als Gegenleistung regelmäßig eine Garantiegebühr und einen Ausgleichsbetrag an den SoFFin entrichten. Außerdem müssen die Dividenden an den Staat abgeführt werden. Die Laufzeit des Modells ist auf maximal 20 Jahre begrenzt. Noch besteht Skepsis seitens der Banken und des Bundesverbands deutscher Banken über das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz. Es wird sich zeigen, ob die Bedingungen für die Banken attraktiv genug sind und welche Kreditinstitute letztlich von der Errichtung einer Bad Bank Gebrauch machen.
Bis zur Sommerpause soll der Gesetzentwurf verabschiedet werden.