Kundeneinlagen waren in Deutschland bislang grundsätzlich gut geschützt. Dennoch hat die eine oder andere Bankpleite in Zeiten der Finanzkrise für Schlagzeilen gesorgt und Anleger immer wieder verunsichert. Nun soll der bisherige Schutz durch die gesetzliche Einlagensicherung ausgeweitet werden. Schon ab 1. Juli wird die staatliche Auffanglösung der EU-Regelung angepasst. Neben einer Anhebung der garantierten Einlagenhöhe je Anleger werden Einlagen künftig zu 100 Prozent zurück gezahlt.
Mehr Geld in kürzerer Zeit
Die gesetzliche Einlagensicherung, der alle in Deutschland zugelassenen Banken angeschlossen sind, gibt es bereits seit den neunziger Jahren. Sie sichert die Einlagen jedes Kunden bislang zu 90 Prozent ab. Dieser Schutz besteht allerdings nur bis zur Höhe von 20.000 EUR je Anleger.
In an deren EU-Ländern ist es längst beschlossen. Ab Juli dieses Jahres wird auch in Deutschland der Schutz zugunsten der Anleger verbessert. So sind Kundengelder künftig im Falle einer Bankinsolvenz bis zur Höhe von 50.000 EUR garantiert. Ab 2011 soll der Schutz mit einer Garantiesumme bis 100.000 EUR sogar noch weiter ausgebaut werden. Außerdem erhalten Anleger ihre Einlagen im Rahmen der maximal garantierten Betragsobergrenze dann zu 100 Prozent zurück. Auch die Rückzahlungsfrist verringert sich künftig von drei Monaten auf 30 Tage.
Wie der Name schon sagt, sind durch die Einlagensicherung alle Einlagen von Kunden abgesichert. Dies sind vor allem Girokonten, Termin- und Festgelder, Sparbücher sowie auf Namen lautende Sparbriefe. Nicht abgesichert bleiben dagegen Wertpapiere.
Für freiwillige Sicherungsfonds bleibt alles beim alten
Wie schon bisher bleiben Kundeneinlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus abgesichert. So haben sich die meisten Institute freiwillig zusätzlichen Sicherungseinrichtungen angeschlossen. Bei privaten deutschen Banken ist dies der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), bei Sparkassen die Institutssicherung und bei Genossenschaftsbanken der Institutsschutz. Banken, die öffentlich-rechtlich sind, sind oftmals noch freiwillig Mitglied des Einlagensicherungsfonds öffentlich-rechtlicher Banken. Als prominentes Beispiel ist in diesem Zusammenhang die DKB als Tochter der Bayern LB zu nennen.
Seit Oktober vergangenen Jahres gibt es zudem die so genannte „Merkel-Garantie“ – die Staatsgarantie der Bundesregierung für private Einlagen bei Banken in Deutschland. Damit garantiert der Bund, dass im Falle einer Bankinsolvenz die Kundeneinlagen sicher sind. Die Staatsgarantie ist eine zusätzliche Sicherheit, die über die gesetzliche Einlagensicherung und institutsspezifische Einlagen-Sicherungssysteme hinaus geht und dann auch die letzten Zweifel der Anleger bezüglich der Sicherheit ihres Geldes ausräumen soll.