Finanzausschuss hat heutigen Mittwoch den Entwurf der Bundesregierung für die rückwirkende Besteuerung von Steuerstundungsmodellen zum 1. Januar 2006 gebilligt. Auch wenn in dieser Sache der Beschluss des Bundestages noch aussteht, erscheint es aktuell als wenig realistisch, dass eine rückwirkende Änderung des Gesetzes von irgendeiner Stelle vermieden werden kann.
Die von vielen Sachverständigen als verfassungswidrig eingestufte Gesetzesänderungen wird somit rückwirkend für das Jahr 2006 wirksam. Die Koalition wies diese Argumentation mit dem Hinweis zurück, der Bundesfinanzhof habe eine “unechte” Rückwirkung zugelassen.
Wenig Verständnis für diesen Entschluss äußert die Opposition in Gestalt von FPD und Bündnisgrünen, auch wenn die Kritikpunkte je nach Fraktion recht unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich besteht der Konsens, dass hier Bürger keinen Vertrauensschutz genießen und die neuen Regelungen des Steuerrechts weder eine Vereinfachung der Situation noch eine Verbesserung des gesamten Steuersystems darstellen.