Nicht nur die deutsche Gesetzgebung treibt teilweise seltsame Blüten, auch Amerikaner und amerikanische Unternehmen sind teilweise mit Gesetzes „Relikten“ konfrontiert, die ein wenig merkwürdig anmuten.
Aktuelles Beispiel ist die zurzeit dominierende Suchmaschine Betreiber Firma Google (Marktanteil Deutschland ca. 90Prozent). Gemäß eines US-amerikanischen Börsengesetzes von 1940 läuft die Google Inc. zurzeit Gefahr als Investmentfonds eingestuft zu werden und somit deutlich größeren Transparenzkriterien zu unterliegen als dies bei einem Börsen notierten Unternehmen der Fall ist.
Ausschlag gebend für diese Einschätzung der amerikanischen Börsenaufsicht, Securities and Exchange Commission (SEC), ist ein Börsengesetz aus dem Jahre 1940 (Investment Company Act of 1940), welches die Höchstgrenze von Unternehmensanteilen in Aktien, bzw. handelbaren Wertpapieren auf 40% festsetzt. Diesen Wert hat Google Inc. bereits überschritten, aktuell wird von einem Gesamtvermögen von 14,4 Mrd. US Dollar berichtet, 5,8 Mrd. US-Dollar seien börsengängige Wertpapiere (40,3 Prozent), weitere 4 Milliarden US Dollar Barreserven.
Momentan werden in diesem Fall noch um eine Ausnahmeregelung der SEC verhandelt, sollte sich hierbei keine Lösung finden lassen, werden Google seine Vermögensverhältnisse anderweitig strukturieren müssen, um den Anteil der Wertpapiere dauerhaft unter 40 Prozent des Investment Vermögens zu halten.