Mehrere hundert Gesetze und Gesetzesänderungen werden jedes Jahr von den Abgeordneten und – sofern hier Zustimmung notwendig ist – vom Bundesrat beschlossen. Nur wenigen Neuerungen wird aber eine solche Signalwirkung zugesprochen wie der Änderung, die sich hinter dem Begriff der Abgeltungssteuer verbirgt.
Per Bundesratsbeschluss am 06. Juli 2007 sollen sich ab dem 01. Januar 2009 mit der Abgeltungssteuer einige Änderungen in der Besteuerung der Kapitaleinkünfte ergeben, die – soweit ist es jetzt schon abzusehen – weit reichende Folgen haben werden.
Im Kern wird ab 2009 auf Dividenden und realisierte Kursgewinne eine pauschale Steuer von 25 Prozent, die Abgeltungssteuer, fällig. Vorgesehen ist ein Sparerfreibetrag von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro bei verheirateten Paaren. Weitere Werbungskosten sind nicht vorgesehen. Was wie eine Steuererleichterung für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen oberhalb 25.000 Euro pro Jahr klingen mag hat einen Haken: Bislang waren die Einkünfte aus diesen Kapitalvermögen mit der persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern, die Angaben dazu mussten im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung erfolgen, das hat leider so gut wie niemand gemacht. Aus diesem Grund dürfte auch die Begeisterung über diese Steuererleichterung auch bei den meisten Anlegern nicht sonderlich ausgeprägt sein.
Die verschiedenen Stadien der Gesetzesänderungen sind immer wieder kontrovers diskutiert worden. Nach aktuellen und vermutlich letztem Stand der Dinge entstehen vor allem für Sparer, die Ihre Altersvorsorge durch flexible Anlageprodukte wie z.B. Investmentfonds sichern möchten werden finanzielle Einbußen durch die zwischenzeitlichen Versteuerungsgebühren. Die alte Weisheit „Hin und her macht Taschen leer“ kann aber dennoch nicht wirklich angewendet werden. Der Staat verlangt keine Gebühren, sondern Steuern auf tatsächliche Gewinne. Vergleicht man die Renditeerwartung der möglichen langfristigen Altersvorsorgeklassen von Fondssparplan (ca. 8 Prozent) und Versicherungslösungen (ca. 4,5 Prozent), können sich Fondssparer auch mit einem 25-prozentigen Abschlag immer noch komfortabel zurücklehnen. Trotz pauschaler Gewinn- und Umschichtungssteuern ist die zu erwartende durchschnittliche Rendite immer noch über 30 Prozent höher als bei einer Versicherungsvorsorgelösung.
Das Interesse vieler Anleger richtet sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer verstärkt auf Dachfonds. Nach aktuellem Stand der Änderungen wird hier „intern“ umgeschichtet, für die Fondsinhaber wird demnach keine Steuer für Umschichtungen fällig. Wie lange diese Ausnahme Bestand haben wir bleibt allerdings abzuwarten