Ebenso plötzlich wie die Ausnahmeregelung für lang laufende Fondssparpläne in die Jahressteuergesetze 2009 eingebunden werden sollte, scheint dieser Änderungswunsch der CDU/CSU Fraktion auch wieder aus der politischen Diskussion eliminiert.
Das Ansinnen lang laufende Fondssparpläne welche der Altersvorsorge dienen analog Rentenversicherungen oder Riester-Renten auf Fondsbasis steuerlich zu begünstigen habe bei der SPD-Fraktion keinen großen Anklang gefunden und werde deshalb eher keine Realisierung erfahren. Anleger, die gerne Investmentfondssparpläne für den langfristigen Vermögensaufbau nutzen möchten haben nach Ansicht der SPD-Verantwortlichen ausreichend Möglichkeiten dies über eine der verschiedenen fondsgebundenen Riester-Renten vorzunehmen. Eine gesonderte Regelung für Fondssparpläne sei aus diesem Grund nicht notwendig.
Somit wird das so genannte „Überzahlen“ eines Riester-Renten Sparplans auch von Seiten des Gesetzgebers als Abgeltungssteuer Optimierungsmaßnahme anerkannt, was die Anbieter solcher Modelle anzunehmend Freude bereiten wird. War doch diese Möglichkeit der Überzahlung bislang eher als Gesetzeslücke denn als Anlagevariante betrachtet worden. Mit der öffentlichen staatlichen Tolerierung der Situation können sich Anbieter wie DWS (DWS Riester-Rente Premium) bereits jetzt die Hände reiben – Testsieger im letzten Jahr und Abgeltungssteuer-Optimierer in diesem, welche Gründe braucht es noch ein gutes Jahresendgeschäft vorherzusagen.